Jeder Kunde der FIL Fondsbank (Depotbank) erhält in den ersten Monaten eines Jahres die Jahressteuerbescheinigung mit den Erträgen des Vorjahres. Dort ist dann sehr genau aufgeführt, welche Einnahmen in welcher Zeile der Anlage KAP für Kapitaleinkünfte im Rahmen der Steuererklärung anzugeben sind.

Dies ist üblicherweise allerdings nur dann der Fall, wenn in einem Jahr Einnahmen oberhalb der Steuerfreibeträge von 1.000 Euro pro Person bzw. oberhalb des erteilten Freistellungsauftrags (wenn die Freibeträge auf mehrere Banken verteilt sind) erzielt wurden oder Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz unterhalb des Satzes für Kapitaleinkünfte von 25 % liegen.

Für weitere steuerliche Fragen sollten Sie Ihren Steuerberater zu Rate ziehen, da wir keine Steuerberatung durchführen dürfen.

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