Mit Hilfe eines Freistellungsauftrags haben Sparer und Anleger die Möglichkeit, eine steuerliche Belastung ihrer Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag zu verhindern. Pro Person liegt dieser aktuell bei maximal 1.000 Euro (bei Eheleuten 2.000 Euro).

Dies bedeutet, dass man in einem Jahr Zinseinkünfte, Ausschüttungen aus Fonds oder Kursgewinne aus Fondsverkäufen machen kann, ohne dass auf diese Erträge die Kapitalertragsteuer von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer abgezogen werden. Unterjährige Verluste werden mit den Gewinnen verrechnet, bevor der Freistellungsauftrag in Anspruch genommen wird.

Insofern nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Kapitalerträge bei der FIL Fondsbank von den Steuerabzügen freizustellen. Das geht nur wenn Sie diesen nicht schon bei anderen Banken verteilt haben und ihn dort auch in Anspruch nehmen. Den Freistellungsauftrag können Sie übrigens auch online über das Portal der FIL Fondsbank einrichten und ggf. später ändern.

Ein Freistellungsauftrag wird immer rückwirkend zum 01.01. eines Jahres erteilt. Bis kurz vor Jahresende können Sie ihn immer noch anpassen und somit  ggf. bei mehreren Banken erteilte Freistellungsaufträge adjustieren. Sie sollten nur stets darauf achten, nicht über die gültigen Höchstbeträge (1.000,-/2.000,- Euro) in Summe zu kommen.

Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater.

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