Was sind die sogenannten ESG Kriterien? Zunächst einmal stehen die Kürzel ESG für Environment (also Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Wer diese Kriterien bei der Geldanlage befolgt, richtet sich nach den von den Vereinten Nationen geförderten Prinzipien für verantwortungsbewusste Geldanlage (PRI – Principles for Responsible Investment).
Die von der UN-Generalversammlung verabschiedete „Agenda 2030“ nennt die folgenden 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung. Diese sollten bei nachhaltigen oder grünen Anlagen im Vordergrund stehen:
- Keine Armut
- Kein Hunger
- Gesundheit und Wohlergehen
- Hochwertige Bildung
- Geschlechter-Gleichheit
- Sauberes Wasser und Sanitär-Einrichtungen
- Bezahlbare und saubere Energie
- Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
- Industrie, Innovation und Infrastuktur
- Weniger Ungleichheiten
- Nachhaltige Städte und Gemeinden
- Nachhaltige/r Konsum und Produktion
- Maßnahmen zum Klimaschutz
- Leben unter Wasser
- Leben an Land
- Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
- Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Spätestens seit dem Pariser Klimagipfel 2015 dürfte klar sein, dass der Finanzsektor unbedingt zur Erreichung dieser Ziele mit eingebunden werden muss. Dies geschieht nun seit einigen Jahren und es wurden bereits bedeutende Erfolge erzielt. So erfolgt in der Finanzindustrie und auch bei vielen Anlegern aktuell ein Umdenken in der Wahl der Geldanlagen.
Wie es auch Jeremy Rifkin in seinem wirklich lesenswerten Buch „Der Globale Green New Deal“ beschreibt, gelingt uns der Umbruch nur durch ein radikales Umdenken. Wie sich Privatinvestoren an diesem Umbruch sinnvoll und wertesteigernd beteiligen können, stellen wir Ihnen auf GrueneKohle.de vor.